
Wie berechnet man eine Miete nach dem Düsseldorfer Mietspiegel?
Beispiel
- nachträgliche Wärmeisolierung der obersten Geschossdecke
- Einbau einer neuzeitlichen Elektroanlage
- neuzeitlicher Gesamteindruck des Bades.
Berechnung
Bandbreite
Aufgrund der Ausstattung mit zentraler Beheizung und zusätzlich mit Bad /Dusche ist die Bandbreite aus der rechten Spalte (B) des Mietspiegels zu entnehmen. Für das Baujahr 1973 muss der Wert aus der Baujahresklasse 1961- 1976 entnommen werden.
Die Bandbreite beträgt somit €/m² 7,35 bis €/m² 9,45. Der Mittelwert beträgt €/m² 8,40.
Berücksichtigung der Modernisierungsmerkmale
Da hier drei Modernisierungsmerkmale vorliegen, kann ein erhöhter Grundwert angesetzt werden.
Hierbei wird der Mittelwert zwischen dem zuvor ermittelten Mittelwert (€/m² 8,40) und dem oberen Eckwert der Bandbreite (€/m² 9,45) berechnet.
Der neue Grundwert beträgt €/m² 8,93. (€/m² 8,40 + €/m² 9,45: 2 = €/m² 8,93)
Berücksichtigung von Zuschlägen/Abschlägen
Für die Haussprechanlage ist laut Mietspiegel ein Zuschlag von €/m² 0,05 hinzuzurechnen. (Weitere Zu- oder Abschläge sind je nach Ausstattung der Wohnung möglich.)
Abschließende Berechnung:
Mietwert €/m² 8,93
Zuschlag Haussprechanlage €/m² 0,05
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€/m² 8,98
Für die Beispielwohnung mit einer Größe 75 m² errechnet sich eine neue mtl. Nettomiete von € 673,50 (75 m² x €/m² 8,98 = € 673,50).
Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis und Kappungsgrenze
Mietentwicklung für die Referenzwohnung 2016 - 2021
Für die Referenzwohnung von 75 m² errechnet sich eine mtl. Nettomiete von € 621,00 (75 m² x €/m² 8,28 = € 621,00). Aktuell ergibt sich für die 75 m² große Referenzwohnung eine Miete von 673,50 €.
Die Miete steigt damit seit November 2016 um 8,45 %.
Dies entspricht einer jährlichen Steigerung von 1,69 %.
Die Inflationsrate im Betrachtungszeitraum (11/16 – 10/21) betrug dagegen 10,15 %.
Die Steigerung der Miete der Referenzwohnung liegt damit unter der Inflationsrate.

