Wie berechnet man eine Miete nach dem Düsseldorfer Mietspiegel?
Beispiel
- nachträgliche Wärmeisolierung der obersten Geschossdecke
- Einbau einer neuzeitlichen Elektroanlage
- neuzeitlicher Gesamteindruck des Bades.
Berechnung
Bandbreite
Die Bandbreite ist dem Mietspiegel zu entnehmen. Dort ist ebenfalls der jeweilige Mittelwert zu finden. Für das Baujahr 1973 muss der Wert aus der Baujahresklasse 1961-1976 entnommen werden.
Die Bandbreite beträgt somit €/m² 7,83 bis €/m² 10,10. Der Mittelwert beträgt €/m² 8,97.
Berücksichtigung der Modernisierungsmerkmale
Da hier drei Modernisierungsmerkmale vorliegen, kann ein erhöhter Grundwert angesetzt werden.
Hierbei wird der Mittelwert zwischen dem zuvor ermittelten Mittelwert (€/m² 8,97) und dem oberen Eckwert der Bandbreite (€/m² 10,10) berechnet.
Der neue Grundwert beträgt €/m² 9,54. (€/m² 8,97 + €/m² 10,10: 2 = €/m² 9,54)
Berücksichtigung von Zuschlägen/Abschlägen
Für die Haussprechanlage ist laut Mietspiegel ein Zuschlag von €/m² 0,05 hinzuzurechnen. (Weitere Zu- oder Abschläge sind je nach Ausstattung der Wohnung möglich.)
Abschließende Berechnung:
Mietwert €/m² 9,54
Zuschlag Haussprechanlage €/m² 0,05
_________________________________________________
€/m² 9,59
Für die Beispielwohnung mit einer Größe 75 m² errechnet sich eine neue mtl. Nettomiete von € 719,25 (75 m² x €/m² 9,59 = € 719,25).
Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis und Kappungsgrenze
Mietentwicklung für die Referenzwohnung 2016 - 2024
Für die Referenzwohnung von 75 m² errechnet sich bezogen auf den Mietspiegel 2016 eine Nettomiete von 621,00 € (75 m² x €/ m² 8,28 = 621,00 €). Aktuell ergibt sich mit dem Mietspiegel gültig ab 1.4.2024 für die 75 m² große Referenzwohnung eine Miete von 719,25 € (Miete €/m² 9,59 €).
Die Miete steigt damit seit November 2016 um 15,82 %.
Allein im Zeitraum von November 2016 bis Dezember 2022 ist die Inflation in Deutschland um 20 % gestiegen.
Bezogen auf den vorhergehenden Mietspiegel vom Dezember 2021 steigt die Miete um 6,79 %. Die Inflation betrug für den gleichen Zeitraum 12,79 %, bezogen auf den Indexstand Februar 2024.
Zusammenfassung für die Referenzwohnung
- Die Miete steigt seit Dezember 2021 um 6,79 %.
- Das entspricht einer jährlichen Mietsteigerung von 2,95 %.
- Die jährliche Inflationsrate im gleichen Zeitraum betrug 5,56 %.
- Die Mietsteigerungen lag damit unterhalb der Inflationsrate, wobei gleichzeitig die Kosten für den Ausbau und Unterhaltung von Immobilien (Baukosten) deutlich unterhalb der Inflationsrate gestiegen sind.